Deponierung

Hochschule Zittau/Görlitz - Institut für Verfahrensentwicklung, Torf- und Naturstoff-Forschung (iTN)

Die Hochschule Zittau/Görlitz forscht zu den Kompetenzfeldern "Energie und Umwelt" und "Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft". Die Tätigkeitsbereiche des iTN sind in den Forschungs- und Entwicklungsfeldern Torf- und Naturstoffanalytik, Torfaufbereitung, Naturstoffverwertung, Deponietechnik, Bodensubstrat und Technologieforschung für die zuvor genannten Prozesse einzuordnen.

Technische Universität Hamburg, Institut für Umwelttechnik und Energiewirtschaft (IUE)

Im Mittelpunkt der Forschung, Lehre und des Technologietransfers an der Technische Universität Hamburg steht das Leitmotiv, Technik für die Menschen zu entwickeln. Das Institut für Umwelttechnik und Energiewirtschaft (IUE) beschäftigt sich mit den technischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten von Energie- und Industriesystemen unter besonderer Berücksichtigung von regenerativen Energien. All diese Forschungsaktivitäten finden unter dem übergeordneten Ziel eines verbesserten systemischen Verständnisses der technischen, ökologischen und ökonomischen Bestimmungsfaktoren derartiger Energiesysteme statt. Ausgehend davon wird die Umsetzung und Optimierung solcher Systeme erforscht und entwickelt. Um diese Ziele zu realisieren, werden neue Modellansätze entwickelt, innovative Bewertungsmethoden erarbeitet, Labor- und Technikumsexperimente durchgeführt und innovative Messmethoden eingesetzt, existierende Anlagen optimiert und Ansätze für die nachvollziehbare Quantifizierung von Nachhaltigkeitskriterien entwickelt. Die Forschungsgebiete umfassen: Effiziente Energiesysteme und Produktionsverfahren, Energiewirtschaft/Systemanalyse, Regenerative Energien/Bioenergie, Bioökonomie/Bioraffinerie,  Mess- und Bewertungsmethoden, Abfall- und Bioressourcenwirtschaft, Recycling und Stoffkreisläufe sowie Deponietechnik.

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist im Auftrag des deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in den Themenfeldern Energie, Infrastruktur, Umwelt, Material und Analytical Sciences für die Prüfung, Forschung und Beratung  zum Schutz des Menschen und der Umwelt zuständig. Mithilfe von Gutachten, zertifizierten Referenzmaterialien und Ringversuchen überprüft die BAM Sicherheits- und Qualitätsstandards. Darüber hinaus ist die BAM für die Zulassung von Stoffen, technischen Produkten und Anlagen zuständig.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit obliegt in der Bundesrepublik Deutschland die Zuständigkeit für verschiedene  Politikbereiche, wesentliche davon spiegeln sich in der Namensgebung des Ministeriums wider. Bis 1986 kümmerten sich innerhalb der Bundesregierung drei verschiedene Ministerien um Belange des Umweltschutzes: das Innenministerium, das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Mitte des gleichen Jahres wurde dann erstmals ein eigenständiges Ministerium für die Umweltpolitik des Bundes geschaffen, das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Im Verlauf der folgenden Jahrzehnte wurden der Behörde zeitweilig zusätzliche Zuständigkeiten übertragen, darunter für Stadtentwicklung, Wohnen, ländliche Infrastruktur, öffentliches Baurecht, Bauwesen, Bauwirtschaft sowie Bundesbauten, was mit Änderungen in der Bezeichnung (z.B. BMUB zwischen 2013 und 2018) einherging. Aktuell hat das Ministerium auch die Verantwortung für die Verbraucherschutzpolitik inne und firmiert daher unter dem erweiterten Kürzel BMUV. Unverändert besteht dessen Hauptaufgabe darin, dass der Schutz der Bevölkerung vor Umweltgiften und Strahlung, ein kluger und sparsamer Umgang mit Rohstoffen, der Schutz des Klimas sowie eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und ihre Lebensräume erhalten bleiben, sichergestellt wird. Kernaufgabe ist dafür die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Zuständigkeitsfeldern zu gestalten, auch die Ausgestaltung des Ordnungsrechtes und die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht fällt darunter. Zu den weiteren Arbeitsfeldern gehören die finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung, die Unterstützung bei der Markteinführung innovativer Technologien, die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Kommunikation für breite gesellschaftliche Beteiligung und Akzeptanz beim Schutz und sorgsamen Umgang mit Umwelt und Resourcen.